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Meine Homepage ist ein privates Hobby, dient
keinerlei geschäftlichen Zwecken und ihr Inhalt darf nicht für
geschäftliche Zwecke verwendet werden. Ihr Inhalt ist ausschließlich für
meine Freunde und ähnlich nette Leute bestimmt.
Anlass für diese Erklärung: (vgl. dazu
OLG München, CR 2000, Seite 541).
"Damit können durch das Aufrufen einer Homepage beliebige Geschäftszwecke
Dritter gefördert werden".
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